Möchten Sie Immobilien vererben?

Sprechen Sie mit uns darüber! Immobilien Erbschaft noch zu Lebzeiten festlegen!

Gerne sagen wir Ihnen worauf es bei der Immobilien Erbschaft ankommt. Die Zeiten haben sich geändert. Längst ist eine Erbschaft und eine Vorbereitung dieser u.a. mit sehr aufwendigen, steuerlichen Aspekten verbunden die peinlichst genau berücksichtigt werden müssen.

Wir haben nicht nur die richtigen Ideen – sondern auch die passenden Lösungen!

Bevor Sie eine Immobilie vererben, sollten Sie in Erfahrung bringen, was zur Zeit für ein Wert erzielt werden könnte. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Vor-Ort Termin mit uns. Gerne ermitteln wir den aktuellen Marktpreis und benennen Ihnen den besten Preis für Ihre Immobilie.

Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen Termin mit uns, gerne besuchen wir Sie direkt in Ihrer Immobilie.

Seit dem dem 1. Januar 2009 gelten geänderte Bestimmungen zur Erbschaftsbesteuerung von Immobilien. Sehr bürokratische Gesetzesbestimmungen regeln dabei den Erbfall von eigengenutzten Immobilien, wenn Lebenspartner oder Kinder für einen bestimmten Zeitraum diese Immobilie weiterhin selbst bewohnen.

Der Wert von vererbten Objekten ist grundsätzlich mit dem Verkehrswert zu bestimmen. Die Ermittlung des Verkehrswertes bei Immobilien bringt Gewissheit.

Sprechen Sie uns einfach uns und vereinbaren Sie einen Termin mit uns! Wir freuen uns über Ihren Anruf –

(0)30 330999 30